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Die Zukunft kann kommen – wir sind vorbereitet!

Lösung
Aktuelle Phase:
Bekanntgabe der Gewinner
  1. Aufruf und Einreichungen abgeschlossen am 10.07.2019
  2. Rückfragen abgeschlossen am 01.08.2019
  3. Jury-Bewertung abgeschlossen am 19.08.2019
  4. Gewinner bekannt gegeben ab 20.08.2019
Challenge beendet

Die Zukunft kann kommen – wir sind vorbereitet!

Was muss der Automat von 2035 leisten können?
• Akzeptanz/Rückgabe von Münzen, Banknoten und Bank- und Kreditkarten ohne Limitierungen für den Fahrgast
• Integration heute noch nicht bekannter Zahlverfahren ohne großen Aufwand
• Beratungsfunktionalitäten für Kunden anbieten
• Einhaltung von Anforderungen an Behindertengerechtigkeit (z.B. TSI PRM)
• Hoher Schutz gegen Aufbruch und Vandalismus
• Kostengünstig bei Investition- und Betriebskosten
• Einfaches Handling für Betriebsmitarbeiter

Konzeptansatz 1:„zeitgemäße Bezahlmöglichkeiten und Kundenschnittstellen“
Die heute bekannten Bezahlmöglichkeiten (Bargeld und Bank-/Kreditkarten) werden zukünftig sicherlich um neue Zahlmethoden erweitert. Es ist davon auszugehen, dass die heutigen Bezahlmöglichkeiten weiter Anwendung finden, wenn auch in geringerem Maße.
Für die Akzeptanz der unterschiedlichen Bezahlmethoden sehen wir die Ausstattung der Fahrkartenautomaten mit einer Münz- und Banknotenverarbeitung, welche eine schnelle und möglichst störungsfreie Verarbeitung vorsieht, eine wertmäßige Beschränkung bei der Rückgabe des Wechselgeldes auszuschließt und TSI PRM konform ist.
PIN Pad und Kartenleser (auch kontaktlos) sind Teil der Abwicklung von neuen Bezahlmöglichkeiten, auch in Verbindung mit dem Smartphone.
Barcodeleser und RFID-Leser ermöglichen die Nutzung von Barcodes auf Papierdokumenten und Handydisplays.
Kameramodule und Fingerabdrucksensoren setzen die Durchführung von Bezahlvorgängen durch Biometrie um. Zusätzlich bieten die Kamera/Lautsprecher und Mikro einen Videodialog mit dem Fahrgast aufzubauen.
Unabhängig von der Bezahlmethode, Fahrkarten können als Papier, auf kontaktloser Karte oder auf dem Smartphone ausgegeben werden.

Konzeptansatz 2: „Zugang Betriebsmitarbeiter“
Der Automat wird über einen elektronischen Schlüssel geöffnet. Die Kodierung des elektronischen Schlüssels ist dem Mitarbeiter zugeordnet.
Der Zugang zum Automaten lässt sich so konfigurieren, dass ein mechanisches Schloss nicht benötigt wird.
3 Szenarien sind möglich:
A) Der Betriebsmitarbeiter öffnet das Schloss mit einem elektronischen Schlüssel und einem persönlichen Code. Dies kann auch ein Barcode auf dem Smartphone Betriebsmitarbeiters sein.
B) Der Betriebsmitarbeiter identifiziert sich am Automaten durch einen elektronischen Schlüssel. Das Schloss wird remote von der Zentrale geöffnet
C) Der Betriebsmitarbeiter identifiziert sich gegenüber einer Zentrale z.B. per Handy. Das Schloss wird komplett remote geöffnet.
Rückfallebene bildet ein spezieller Tresorschlüssel.
Eine zusätzliche Schließebene für den Zugang auf die Münzverarbeitung ist nicht mehr zwingend notwendig. Hopper, Endkassen für Münzen und Banknoten im Automaten sind kassensicher integriert, der Betriebsmitarbeiter am Automaten hat keinen Zugang auf deren Inhalt. Eine nicht protokollierte Manipulation am Automaten ist ausgeschlossen. Das Öffnen/Befüllen der Kassenmodule erfolgt durch separate Schließung durch Mitarbeiter im Servicebereich.

Mehrwert

Mehrwert des Konzeptansatzes 1

• Vermeidung von Wertbegrenzung bei der Wechselgeldrückgabe (Einsatz einer modernen Münzverarbeitung und Banknotenrecycler)
• Ausstattung mit Modulen des elektronischen Zahlungsverkehrs, auch als Vorbereitung neuer Dienstleistungen im Zahlungsverkehr
• Nachrüstmöglichkeiten für Hardwareanforderungen an neue Bezahlverfahren (u.a. Barcodescanner, Kamera und Fingerabdrucksensor) und Dienstleistungen im Zahlungsverkehr
• Bei Beschaffung der Automaten geringe Kosten durch Nachrüstoptionen
• Senkung von Betriebskosten für Störungsbeseitigung

Mehrwert Konzeptansatz 2

• Entfall des analogen Schlüsselsystems
• Eigene Schließebene für Münzverarbeitung nicht zwingend notwendig
• Die Kosten für den Personalaufwand können erheblich reduziert werden. Das virtuelle „4-Augen-Prinzip“ ist auch ohne 2.Betriebsmitarbeiter am Automaten gewahrt.
• Die Nachvollziehbarkeit, welcher Mitarbeiter wann am Automaten gewesen ist, ist grundsätzlich möglich.

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