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KI-Unterstützung von Gutachtertätigkeit

Challenge
Zu den Lösungen
Aktuelle Phase:
Bekanntgabe der Gewinner
  1. Aufruf und Einreichungen abgeschlossen am 05.02.2024
  2. Rückfragen abgeschlossen am 14.02.2024
  3. Jury-Bewertung abgeschlossen am 04.03.2024
  4. Gewinner bekannt gegeben ab 05.03.2024
Challenge beendet
Die Entscheidung ist gefallen!

Das Land NÖ geht innovative Wege bei der Erstellung von raumordnungsfachlichen Gutachten. Im Zuge der Challenge haben uns dazu insgesamt 23 Einreichungen mit spannenden Lösungsansätzen zu KI-gestützter Gutachtenerstellung erreicht.

Die Jury hat sich nach intensiver Auseinandersetzung mit den eingereichten Lösungen für fünf Einreichungen entschieden, die zu vertiefenden Gesprächen im Rahmen des Innovationsdialogs eingeladen wurden. Diese Einreichungen sind als Gewinner markiert.

Wir bedanken uns im Namen des Landes NÖ für jede Einreichung und die Bemühungen aller Unternehmen.

Herausforderung

Geht es um die Genehmigung eines Flächenwidmungsplans in Niederösterreich, ist der Plan samt Erläuterungsbericht an die Landesbehörde zu übermitteln. Beim Land NÖ angestellte Gutachterinnen und Gutachter (Amtssachverständige) prüfen diese Unterlagen und erstellen ein Prüfprotokoll (Exceltabelle) und ein raumordnungsfachliches Gutachten (Worddokument).

Diese Gutachten sind stets fachliche Einschätzungen, die auf Basis des NÖ Raumordnungsgesetzes getroffen werden und dienen der Behörde als Entscheidungsgrundlage. Die Erstellung eines solchen Gutachtens ist mit erheblichem Zeitaufwand verbunden. Mittels KI-Unterstützung soll die Erstellung eines raumordnungsfachlichen Gutachtens effizienter gestaltet werden. Mit dem Vorhaben soll anhand der Gutachtenerstellung ein Proof of Concept erbracht werden.

Fragestellung

Wie können raumordnungsfachliche Gutachten mithilfe von Künstlicher Intelligenz auf Basis vorhandener Daten erstellt werden?

Gewünschtes Ergebnis

Das Amt der NÖ Landesregierung wünscht sich eine Lösung, die es ermöglicht, KI-gestützt raumordnungsfachliche Gutachten bzw. Textbausteine dafür zu entwerfen.

Das Ziel dieser Markterkundung ist, in einem ersten Schritt Herangehensweisen bzw. erste Grobkonzepte kennenzulernen, wie ein Prototyp eines KI-gestützten Textgenerators zur Erstellung von Entwürfen für raumordnungsfachliche Gutachten umgesetzt werden kann.

Im Rahmen dieses Grobkonzeptes sollen relevante technische (IT-Umgebung) und sicherheitsrelevante (Daten) Aspekte adressiert werden. Zusätzlich ist eine grobe Kostenschätzung für den Vollausbau der Anwendung gewünscht.

Die Umsetzung eines Prototypen im Bereich der Raumordnung soll dem Land NÖ dazu dienen, Erfahrungen über den Einsatz von KI zu sammeln. Idealerweise lassen sich im Weiteren Handlungsempfehlungen für andere Arbeitsbereiche von Amtssachverständigen ableiten.

Weitere Eckdaten für die Konzeption eines Gutachtengenerators:

  • Die neue Lösung soll die Erstellung eines kompletten Gutachtens ermöglichen
  • Es gibt derzeit kein bestehendes technisches System, in welches die KI-Lösung integriert werden kann (aktuell wird mit Excel, Word und LAKIS - elektronischer Akt des Landes NÖ gearbeitet). Es ist ein entsprechender Prozess vorzuschlagen und zu evaluieren, ob eine Schnittstelle zu LAKIS für die KI sinnvoll ist
  • Bei der Konzipierung ist eine nutzerfreundliche Bedienbarkeit für den Prototypen vorzusehen

Folgende Lernmöglichkeiten für die KI sind grundsätzlich verfügbar:

  • Große Datenbank mit raumordnungsfachlichen Gutachten vorhanden (NÖ LAKIS – Elektronischer Akt in NÖ von der Fa. Fabasoft)

  • Basisdokumente pro zu prüfenden Sachverhalt: Bericht der Gemeinde sowie das Prüfprotokoll der Gutachterin/des Gutachters (siehe Beispiele unten als Download), NÖ Raumordnungsgesetz; Hinweis: Die Prüfprotokolle beinhalten bereits die fachliche Einschätzung der Gutachterin/des Gutachters

  • Grundsätzlich: IKT-Sicherheit und Datenschutz sind dem Land NÖ ein besonderes Anliegen und spielen daher sowohl bei der Beschaffung als auch beim Betrieb eine essentielle Rolle.

Erste Überlegung zum Einsatz von KI (siehe Typologie des NÖ ROG unten als Download): Bei strengen gesetzlichen Bestimmungen des NÖ Raumordnungsgesetzes wird eine konkrete, möglichst korrekte Aussage des KI-Systems erwartet, bei Bestimmungen, die eine fachliche Einschätzung bzw. Abwägung erfordern, wären Empfehlungen seitens des KI-Systems wünschenswert.

Fragen, die in der Vorbereitung aufgekommen sind:

  • Daten: Wie bekommt man die Daten aus dem elektronischen Aktensystem? In welcher Form müssen diese aufbereitet werden? Reichen die vorhandenen Trainingsdaten aus, um sinnvolle Ergebnisse zu generieren?
  • Novellen: Wie können Gesetzesnovellen (jene der Vergangenheit jedoch auch Umgang mit zukünftigen Änderungen im Gesetzestext) berücksichtigt werden? Welche Vorgehensweise empfiehlt sich?
  • Wie erfolgt konkret die Fragestellung an den KI-Gutachtengenerator?
  • Ist eine Umsetzung in der bestehenden IT-Landschaft des Amtes der NÖ LReg. möglich?

Nicht-Ziele:

  • Vollautomatisierte Gutachtenerstellung
  • Software für den Produktiveinsatz
  • Keine vollständige Analyse aller rechtlichen Aspekte
  • Anwendung, die sämtliche Disziplinen der Amtssachverständigentätigkeit abdeckt

Aufruf zur Einreichung

Nutzen Sie die Chance im Rahmen dieser Markterkundung Ihre innovativen Lösungsansätze vor den Vorhang zu holen und zeigen Sie auf, wie das Land Niederösterreich die Erstellung von Gutachten mittels neuer Technologien verbessern und effizienter gestalten kann.

HINWEIS: Einreichungen im Konsortium sind möglich. Halten Sie sich kurz! Richtwert: maximal drei bis vier A4-Seiten oder zehn bis fünfzehn Präsentationsfolien insgesamt.

Wichtig: Die Einreichfrist endet am 5. Februar 2024 (Ende des Tages)!

Unternehmen reichen über das Online-Formular ein:

• Eine aussagekräftige Beschreibung Ihrer bestehenden Lösung oder Ihres Lösungsansatzes. Der Fokus der Beschreibung soll zu den Bewertungskriterien passen. Überzeugen Sie mit nachvollziehbaren Anwendungsfällen und Referenzen. Helfen Sie bei einer marktkonformen Projektplanung: Teilen Sie Ihre Vorstellungen bezüglich eines Projektverlaufs mit (Wünsche, Hinweise an die Projektverantwortlichen).

• Eine Zusammenfassung der Automatisierungs- und anderer Innovationsaspekte und des entscheidenden Mehrwerts.

• Allfällige vertrauliche Informationen wie z.B. zur Preisgestaltung (nur für die Jury und das Moderationsteam einsehbar).

• Ein Titelbild als visuell attraktives Aushängeschild auf der Seite der Challenge.

• Datei anhängen: Optional können Sie auch eine Datei anhängen. Sie dürfen diese optionale Datei der Jury auch vertraulich und nicht-öffentlich zur Verfügung stellen. Dazu schicken Sie die Datei nach erfolgter Einreichung fristgerecht per E-Mail an Moderatorinnen und Moderatoren der Challenge.

Nutzen der Challenge und weiterer Projektverlauf

Das Land Niederösterreich erhält mit dieser Challenge einen Überblick über Lösungswege und potentielle Partner. Die Jury aus internen und externen Expertinnen und Experten des Sponsors lädt danach jene Unternehmen zu einem Innovationsdialog ein, deren Lösungen bei den Bewertungskriterien besonders positiv hervorstechen. Dabei können das Erstkonzept und eine mögliche Kooperation erstmals vorbesprochen werden. Halten Sie sich für den Innovationsdialog den 21.März 2024 frei.

Für Unternehmen bedeutet dies: Durch die Beteiligung an der Challenge gelangen Sie auf das Radar des öffentlichen Auftraggebers. Ihre Einreichung bleibt auch nach Abschluss der Challenge als Ihre Visitenkarte für weitere Interessierte einsehbar. Sie bringen sich für weitere Einkaufsprojekte der öffentlichen Hand in Stellung. Sind Sie unter den Gewinnern und werden zum abschließenden Innovationsdialog eingeladen, dann können Sie bei einem Marktgespräch Ihre Lösung präsentieren. Sie tauschen sich direkt mit den Projektverantwortlichen aus.

Dadurch entsteht auf Seiten des öffentlichen Auftraggebers Sensibilität und Verständnis für passende Innovationen. Dies ist wichtig, damit der öffentliche Auftraggeber nach der Markterkundung innovative Zugänge beim allfälligen Einkaufsprojekt nach dem Bundesvergabegesetz berücksichtigen kann.

Abhängig von den Ergebnissen sieht der weitere Projektplan folgendes vor:

Mit den gewonnenen Erkenntnissen möchte das Amt der NÖ Landesregierung in eine Direktvergabe gehen (geplant April/Mai 2024).

Im ersten Schritt sollen ein Prototyp entwickelt und die technische Machbarkeit geprüft werden. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen in Form von Handlungsempfehlungen an das Management und Fachabteilungen mit Amtssachverständigentätigkeit weitergegeben werden (geplant mit Ende 2024).

Dateien & Infos

Fragen zur Challenge

Gewinnerlösungen

Weitere Lösungen zu dieser Challenge

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